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   LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05   

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https://dejure.org/2007,10973
LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05 (https://dejure.org/2007,10973)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05 (https://dejure.org/2007,10973)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 6 TaBV 18/05 (https://dejure.org/2007,10973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung oder Änderung eines Vergütungssystems; Mitbestimmungspflichtiger Vorgang bei der Entscheidung des Arbeitgebers bzgl. der Fortgeltung einer bisher geltenden Vergütungsstruktur auch nach dem Wegfall der Tarifbindung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 § 99 Abs. 2 Nr. 1
    Kein Verstoß gegen Mitbestimmung bei Übernahme tariflicher Vergütungsstruktur nach Wegfall der Tarifbindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 365
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05
    Entgegen der vom Arbeitsgericht geäußerten Rechtsauffassung kann ein Gesetzesverstoß im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG vorliegen, wenn der Arbeitgeber bei der Eingruppierung eines neu eingestellten Arbeitnehmers derart vorgeht, dass er der Eingruppierung ein Vergütungssystem zugrunde legt, bei dem der Betriebsrat nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beteiligt worden ist (BAG 27.06.2000 - 1 ABR 36/99 - EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3).

    Richtig ist, dass eine mitbestimmungspflichtige Änderung des Eingruppierungssystems vorliegt, wenn der Arbeitgeber bislang geltende Lebensaltersstufen nicht mehr zugrunde legt (vgl. BAG 27.06.2000 - 1 ABR 36/99 - EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05
    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 ist aber nicht die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts (BAG GS 03.12.1991 - GS 2/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 51).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05
    Mitbestimmungspflichtig ist auch die Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze durch den Arbeitgeber (BAG 02.03.2004 - 1 AZR 271/03 - AP TVG § 3 Nr. 31 m. w. Nachw.).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88, 309).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05
    Eine Ein- oder Umgruppierung, die von der im Betrieb geltenden Vergütungsordnung geboten ist, stellt keinen Nachteil für den betroffenen Arbeitnehmer i. S. d. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar, selbst wenn sie zu einem geringeren Einkommen führt (BAG 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 27; Fitting, 23. Aufl. § 99 Rn 198).
  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05
    Die erkennende Kammer schließt sich damit ausdrücklich nicht der vom Landesarbeitsgericht Hamm geäußerten Rechtsansicht an, wonach allein die Entscheidung eines Arbeitgebers, eine bisher geltende Vergütungsstruktur auch nach dem Wegfall der Tarifbindung und dem Auslaufen der gekündigten Tarifverträge weiterhin anzuwenden, einen mitbestimmungspflichtigen Vorgang nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG darstellt (24.05.2006 - 10 TaBV 215/05 - zit. nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Reichweite des Mitbestimmungsrechts des

    Es entspricht daher einhelliger Ansicht, dass bei Ein- und Umgruppierungen ein Widerspruch nicht auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG gestützt werden kann (LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007 - 6 TaBV 18/05 - NZA-RR 2007, 365 m.w.N. [nicht rechtskräftig, Rechtsbeschwerde anhängig beim BAG unter dem Az. 1 ABR 18/07]).

    Die Eingruppierung nach einer unwirksamen Vergütungsordnung ist ein Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (zu all dem: BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - NZA 2001, 626; LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.).

    Sie ist weder Einführung noch Änderung der bisherigen Vergütungsstruktur im Sinne dieses Mitbestimmungstatbestandes (ausführlich hierzu: LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.; a.A. LAG Hamm 24. Mai 2006 - 10 TaBV 215/05 - juris-Recherche [das beim BAG unter dem Az. 1 ABR 54/06 vormals anhängige Rechtsbeschwerdeverfahren ist mit "sonstiger Erledigung" dokumentiert]).

    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist nicht die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts (BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - NZA 1992, 749; LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.).

    Ob - und wenn ja - welche manteltarifvertraglichen Leistungen gezahlt werden bzw. gewährt werden müssen, berührt diesen Rechtsanwendungsakt nicht (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2023 - 6 TaBV 10/22

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Umgruppierung, Rückgruppierung, Nachteil

    Dieser Rechtsprechung des 1. Senat (vgl. auch BAG 23.10.2008 - 1 ABR 26/17 - Rn. 30), der der 10. Senat des BAG gefolgt ist (BAG 20.09.2006 - 10 AZR 57/05 - Rn. 42), hat sich die erkennende Kammer bereits im Jahr 2007 angeschlossen (LAG Schleswig-Holstein 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05 - Rn. 87) und hält daran nach erneuter Prüfung fest.
  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09

    Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes;

    Zwar kann die Gewährung einer Zulage eine mitbestimmungspflichtige Ein- oder Umgruppierung darstellen, wenn neben den für die Eingruppierung entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale für den Anspruch auf die Zulage erfüllt sein müssen und die Zulage eine Zwischenstufe zwischen Vergütungsgruppen darstellt (LAG Schleswig-Holstein 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05 - NZA-RR 2007, 365; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 99 Rn. 112).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.04.2008 - 1 TaBV 41/07

    Streitgegenstand, Einstellung, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Umfang der Arbeitszeit,

    Ein etwaiges Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG kann der Betriebsrat der Arbeitgeberin im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 BetrVG nicht entgegenhalten (vgl. etwa LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007, 6 TaBV 18/05).
  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als

    Zwar kann die Gewährung einer Zulage eine mitbestimmungspflichtige Ein- oder Umgruppierung darstellen, wenn neben den für die Eingruppierung entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale für den Anspruch auf die Zulage erfüllt sein müssen und die Zulage eine Zwischenstufe zwischen Vergütungsgruppen darstellt ( LAG Schleswig-Holstein 17.01.2007 -6 TaBV 18/05 - NZA-RR 2007, 365; Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 99 Rn. 112 ).
  • ArbG Oberhausen, 29.06.2007 - 3 BV 11/07
    Ob in einem Zustimmungsersetzungsverfahren entsprechend zu entscheiden sein wird und einer Eingruppierung gemäß BAT nur mit Zustimmung des Betriebsrats vorzunehmen sein wird, bleibt deshalb in diesen Urteilen offen.( siehe zur Problematik auch LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 17.01.2007 6 TaBV 18/05).
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